Informationen zum Rauchclub Garitz
Der Rauchclub "Wittelsbach Garitz" wurde im Herbst des Jahres 1891 von 15 jungen Männern gegründet. Diese jungen Leute trafen sich regelmassig an Sonn- und Feiertagen in einer Backstube, um sich zu unterhalten und dabei ihr Pfeifchen zu rauchen.
Wie das Protokoll der Generalversammlung vom 6. März 1892 ausweist, waren damals schon 25 Mitglieder anwesend. Man stellte die ersten Statuten auf und beschloss die Anschaffung von Pfeifen und Mützen. Der Paragraph 1 dieser Satzung blieb bis heute unverändert.
§ 1: Der Verein "Rauchclub Wittelsbach Garitz" hat den Zweck, sich bei einer Pfeife Tabak in kamerad- und freundschaftlicher Weise an Sonn- und Feiertagen zu unterhalten. Politik wird vom Verein ferngehalten.
Bereits im Vereinsjahr 1894/95 veranstaltete man neben regelmassigen Kameradschaftsabenden eine Christbaumversteigerung und vier Tanzkränzchen. Neben diesen vielfältigen geselligen Zusammenkünften dachte man auch schon an gegenseitige Hilfe und Unterstutzung in Notfallen. So wurden beispielsweise 1897 an die "Hinterbliebenen Kleinhenz" 26.- RM als Unterstützung aus der Vereinskasse gezahlt.
Am 27. Februar 1904 nahm dann die Generalversammlung die Zahlung eines Krankengeldes mit in die Satzung auf.
§ 23: Krankenunterstutzung gewahrt der Verein den Mitgliedern nach vierwöchiger Krankheit. Allenfalls frühere Unterstützungsbedürfnisse sollen der Vorstandschaft anheimgestellt sein.
Zu diesem Krankengeld hatten die Mitglieder des Vereins je Krankheitsfall 0,50 RM beizutragen.
Am 10. Dezember 1928 beschloss man, künftig an Stelle des Krankengeldes ein Sterbegeld zu zahlen. Gleichzeitig erfolgte eine Namensänderung in "Rauchclub und Sterbeunterstützungsverein".
Neben der letzten Satzungsänderung vom 8. Dezember 1962 wurden wiederholt Verbesserungen der Unterstutzungseinrichtungen eingeführt. Auf folgende Änderungen sei hingewiesen:
§ 5: Nach Vollendung des 30. Lebensjahres ist die Aufnahme in den Verein nicht mehr möglich. Frauen können ebenfalls als Mitglieder aufgenommen werden.
§ 23: An die Hinterbliebenen eines verstorbenen Mitglieds wird am Sterbetag aus der Vereinskasse ein Sterbegeld ausbezahlt. Die Höhe richtet sich nach der Mitgliederzahl und einem Betrag, der in einer Mitgliederversammlung festgelegt wird und bei den Mitgliedern kassiert wird.
In der heutigen Zeit wird bei den traditionellen Raucherabenden eine etwa 5 cm lange Zigarre geraucht. An diesen Wettbewerben beteiligen sich durchschnittlich 25 Mitglieder.
Verschiedene Veranstaltungen gaben dem Rauchclub in den letzten Jahren immer wieder die Möglichkeit, beachtliche finanzielle Zuschusse an Institutionen zu leisten, die sich karitativen Zwecken oder der Erziehung und Ertüchtigung der Garitzer Jugend widmen.
So möchte der Verein auch zukünftig dem Wahlspruch auf seiner Vereinsfahne aus dem Jahr 1904 gerecht werden:
"Vereinter Kraft gar oft gelingt, was einer nicht zustandebringt. "